NEU AB JANUAR 2024 für unsere ausländischen Kunden
Klienten und Seminarbesucher bezahlen den offiziellen (publizierten) Preis als "Europreis", auch bei Terminen/Seminaren vor Ort und Seminarreisen. Bei Banküberweisung müssen die Gebühren immer durch den Kunden übernommen werden.
Der Betrag wird vor Ort weiterhin in CHF bezahlt, jedoch zum "Europreis" des aktuellen Wechselkurses. Ausgenommen davon sind zu erwerbende Produkte.
Bsp.: Ein halbstündiger Telefontermin kostet CHF 100.-/NEU: € 100.-
Das Sozialprozent ist ebenfalls gültig und wird auch als "Europreis" in Rechnung gestellt. 30 Minuten würden je nach Vereinbarung dementsprechend mindestens CHF 50.-/Neu: € 50.- kosten.
Bsp.: Ein halbstündiger Telefontermin kostet CHF 100.-/€ 100.-.
Das Sozialprozent ist ebenfalls gültig und wird als "Europreis" in Rechnung gestellt. 30 Minuten würden je nach Vereinbarung dementsprechend mindestens CHF 50.-/€ 50.- kosten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer 1. Sitzung (auch telefonisch) immer vorgängig eine Innenschau durchgeführt wird und auch die entsprechenden Kosten anfallen.
Eine erste Sitzung beinhaltet infolgedessen:
Mit Lichtessenz (nur für Sitzungen vor Ort möglich)
- Geistige Innenschau & Resonanzanalyse (vorgängig)
- Austestung persönliche Lichtessenz, inkl. 3 Fläschchen Essenz (nicht im Ausland)
- Sitzung von 90 Minuten Dauer.
- Kosten: Fr. 480.-, Vorauszahlung bis einen Monat vor dem Termin.
Ohne Lichtessenz
- Geistige Innenschau & Resonanzanalyse (vorgängig)
- Sitzung von 90 Minuten Dauer (auch telefonisch)
- Kosten: Fr. 420.-, Vorauszahlung bis einen Monat vor dem Termin.
Alle Neukunden müssen die gebuchten Leistungen im voraus bezahlen (Vorauszahlung bis einen Monat vor dem Termin). Wir senden nach der Terminbuchung eine Terminbestätigung mit Rechnung über E-Mail zu. Bei einer Terminannullation bis 14 Tage vor dem Termin wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- der Betrag zurückerstattet.
Preisübersicht (Telefonisch/vor Ort) & weitere Informationen
- Einzelsitzung (60 Minuten): CHF 200.–
- Einzelsitzung (90 Minuten): CHF 300.–
- Die Lichtessenzen werden aufgrund der komplexen Hintergrundinformationen und ihrer starken Wirkung nur in Verbindung mit einer begleitenden Einzelsitzung oder Heilbehandlung rosal abgegeben. Wir erstellen keine Bachblütenrezepturen. D.h. die Bachlbüten werden nur als gesegnete Mischung weitergegeben.
- Telefontermin, evtl. Heilenergieübertragung: Pro Minute Fr. 3.50
- Mentale Begleitung pro Woche (nach erfolgter Einzelsitzung oder Telefontermin): CHF 50.–
- Eine aufwendigere mentale Begleitung wird wie ein Telefontermin nach effektivem Aufwand zu einem Ansatz von Fr. 3.50 pro Minute verrechnet.
Preise gültig ab Januar 2024
Die Kosten/Spesen für Hausbesuche und/oder einer intensiven Begleitung (Spirituelle Sterbe- und Trauerbegleitung), werden individuell besprochen und festgelegt.
Die Bezahlung erfolgt mittels Rechnung.
Annullationsbedingungen
Terminänderungen sind bis 24 Stunden vor gebuchtem Termin möglich, danach wird der gesamte Betrag berechnet. Bei einer Terminabsage ohne Neubuchung 24 Stunden vor dem Termin werden sämtliche Kosten in Rechnung gestellt, auch der Sitzungstermin. Die Angebote Lichtessenzen, die Innenschau & Resonanzanalyse werden bei einer Abmeldung ab 14 Tag vor dem gebuchten Termin, in Rechnung gestellt. Bei Annullation des Termins bis 14 Tage vor dem Termin wird der bezahlte Betrag nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- zurückerstattet. Bachblütenmischungen (Lichtessenzen) werden jedoch nicht ohne Sitzungstermin ausgehändigt, da die Mischungen sehr stark und wirksam sind und es hierzu Informationen benötigt.
Sozialprozent für Beratungen und Heilbehandlungen
Es ist uns ein Anliegen, dass unser Angebot für alle Rat- und Hilfesuchenden zugänglich ist. Deshalb offeriert das forum rosal Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, eine für den Klienten tragbare Vergünstigung auf das ganze Angebot des forum rosal, inkl. Ausbildungen & Gruppenreisen.
Damit das Sozialprozent gültig ist, muss dies bei der Terminvereinbarung besprochen werden. Nachträglich verlangte Vergünstigungen können nicht berücksichtigt werden. Alle anderen Sitzungsangebote sind vom Sozialprozent ausgenommen.